Schutzkonzept
Schutzkonzept Künstlerhaus Boswil
(20. Dezember 2021)
Für die Konzerte des Künstlerhauses Boswil gelten folgende Regelungen:
- Für alle Veranstaltungen des Künstlerhauses Boswil gilt ab dem 20. Dezember 2021 eine Zertifikatspflicht (2G, sprich geimpft oder genesen) und eine Maskentragpflicht für Besucher*innen ab 16 Jahren.
In die Konzerte eingelassen wird nur, wer ein gültiges Covid-Zertifikat und ein gültiges Ausweisdokument vorweisen kann.
Das Covid-Zertifikat dokumentiert eine Covid-19-Impfung oder eine durchgemachte Erkrankung.
Die Zertifikate werden mittels der Covid Check App des Bundes überprüft. Die Daten werden nicht gespeichert und nicht weiterverwendet.
- Maskenpflicht in den Innenräumen
Es gilt in den Innenräumen eine generelle Maskenpflicht.
Der Konzertsaal wird in seiner ganzen Kapazität genutzt. Es werden keine Abstände eingehalten.
- Pause und Bar
Die Konzerte finden wie geplant mit einer verkürzten Pause statt.
Die Bar bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
- Essen an den Meisterkonzerten
Die Menüs nach den Meisterkonzerten werden im Gästehaus des Künstlerhauses Boswil serviert. Auch hier gilt die Zertifikats- und Maskenpflicht ausser bei direkter Konsumation. Auf Abstände wird verzichtet.
- Bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben
Wir bitten Sie, bei Krankheitssymptomen oder wenn Sie in den vergangenen
14 Tagen Kontakt zu einer an Covid-19 infizierten Person hatten, auf Ihren Konzertbesuch zu verzichten.
- Wir informieren Sie
Auf unserer Webseite www.kuenstlerhausboswil.ch finden Sie stets die aktuellen Informationen, damit Sie sich orientieren können.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei Fragen gerne für Sie da.